Rechte & Pflichten

Die Rechte und Pflichten selbständiger Personenbetreuer im Überblick

Die Rechte selbständiger Personenbetreuer

  • Das Recht auf das vertraglich vereinbarte Entgelt für die erbrachte Leistung
  • Persönliche Weisungsfreiheit (gewisse Dienstleistungen können sanktionslos abgelehnt werden)
  • Recht auf Vertretung (Personenbetreuer können sich generell vertreten lassen bzw. Hilfskräfte hinzuziehen)
  • Das Recht, in der Wohnung des Betreuten zu wohnen (ausschließlich nach vertraglicher Vereinbarung)
  • Das Recht, Werbung für die von ihm angebotenen Dienste zu machen und auch mit potenziellen Kunden in Kontakt zu treten

 

Die Pflichten des Personenbetreuers

  • Anmeldung des Gewerbes der Personenbetreuung
  • Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
  • Einhaltung der Handlungsleitlinien für den Alltag und für den Notfall
  • Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen Pflegeeinrichtungen
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Verpflichtung zur Führung des Haushaltsbuches
  • Einhalten der Standesregeln
  • Vermeidung von Gefahren
  • Beim Vertragsabschluss sind besonders die verpflichtende Schriftlichkeit des Betreuungsvertrages sowie die Informationspflicht nach dem Konsumentenschutzgesetz zu beachten.
  • Meldepflicht
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung
  • Steuerliche Abgabenleistung
  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer (erfordert die Entrichtung der Kammerumlage)

(Quelle wko.at)

Copyright © Romana Ambrova 2011, All Rights Reserved
Powered by WordPress

Warning: substr() expects parameter 3 to be long, string given in /www/2/4/u116993/public_html/wp-content/themes/inki_v.2.1/footer.php on line 54