Abgrenzung Sozialbetreuungsberufe und Personenbetreuung
Was unterscheidet einen Personenbetreuer von einem Heimhelfer?
Sowohl Heimhelfer als auch Personenbetreuer unterstützen betreuungsbedürftige Personen. Das Tätigkeitsfeld von Personenbetreuer und Heimhelfer überschneidet sich weitgehend.
Unterschiede gibt es bei der Berufsausübung einschließlich der Delegierbarkeit ärztlicher und pflegerischer Tätigkeiten hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen.
Bei der Berufsausübung unterliegen Heimhelfer den landesgesetzlichen Regelungen betreffend Sozialbetreuungsberufe.
Personenbetreuer unterliegen neben den gewerberechtlichen Regelungen, insbesondere § 159 GewO 1994, den Vorgaben des § 3b GuKG und § 50b ÄrzteG 1998 unter besonderen Hinweis auf die räumlichen, persönlichen, zahlenmäßigen, inhaltlichen und zeitlichen Limitierungen sowie die Vorgabe, dass die delegierten Tätigkeiten nicht überwiegend erbracht werden dürfen.
(Quelle wko.at)
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