Die Kosten für die 24 Stunden Betreuung kann man durch das Pflegegeld nicht ganz decken. Jede Familie kann sich bei Einhaltung gewisser Voraussetzungen vom Bundessozialamt den Zuschuss in der Höhe von 550,- Eur anfordern. Meistens muss man noch ein gewisser Teil der Rente opfern, bei zu niedriger Rente bleibt das Ersparte auch nicht ganz verschont.
Informationen zu dem Pflegegeld finden Sie HIER.
Die staatliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung kann sowohl für Personenbetreuer, die in Österreich sozialversichert sind, als auch – bei Vorliegen eines entsprechenden Nachweises – für PersonenbetreuerInnen, die in einem anderen EU-Staat versichert sind, beantragt werden.
Die staatliche Förderung für die Beschäftigung selbständiger Personenbetreuer beträgt bis zu € 550,- für zwei selbständig tätige Betreuungskräfte bzw. bis zu € 275,- für eine selbständige Betreuungskraft und wird zwölfmal jährlich ausbezahlt. Mehr Info HIER
Wie soll ich die Kosten decken?
Bei der 24 Stunden Betreuung entstehen folgende Kosten:
| für 2 Personenbetreuerinen | pro Monat |
| 1) Honorar | 1.350 – 2.250 € |
| 2) Sozialversicherung | 304 – 400 € |
| 3) Fahrtkosten für Pflegepersonal (2 Wochen Turnus) | 280 – 400 € |
| Zusammen | 1.934 – 3.050 € |
| pro Monat | |
| 1) Pflegegeld | 154,20 – 1.655,80 € |
| 2) staatliche Förderung | 550 € |
| Zusammen | 704,20 – 2.205,80 € |
Zur Information:
1) Der Tagessatz beträgt je nach Betreuungsaufwand und Ausbildung und Praxis und Deutschkenntnissen der Personenbetreuerin zwischen 45 und 75 €. Dieser Tagessatz wird mit Ihnen nach dem genaueren Umfang der Tätigkeiten festgesetzt und kann später bei erhöhtem Pflegebedarf nach oben korrigiert werden.
2) Zuschuss zur Sozialversicherung für die selbstständigen Personenbetreuerinen sind mit je 152-200 € pro Monat veranschlagt. Personenbetreuerinen mit längerer Praxis zahlen schon höhere Sozialversicherungsbeiträge, deswegen höhere Summe.
3) Die Fahrtkosten variieren je nach Heimatort der Personenbetreuerin. Die Anreise etwa von Bratislava nach Kufstein kostet 60 €. Befindet sich der Wohnsitz in der Ostslowakei, betragen die Kosten für eine Fahrt 90 €.
Die entstehenden Kosten können sich bei Inanspruchnahme von Förderungen und Pflegegeld natürlich erheblich verringern (siehe Beispiel unten). Zudem besteht die Geltendmachung der Kosten beim jährlichen Steuerausgleich bzw. der Einkommensteuererklärung.
Kostenbeispiel für die Finanzierung der 24 Stunden Pflege:
Zu betreuende Person – Pflegestufe 4
Rente der Person, die zu betreuen ist 1500 €/ Monat
Tageshonorar Personenbetreuerinen - 55 €/Tag
Fahrkosten für hin und retour: 180 €/ pro Personenbetreuerin x 2
Versicherung pro Monat : 152 €/ pro Personenbetreuerin x 2
| Rente der Pflegeperson 1500 € | |
| Zur Verfügung pro Monat (12 Monate) | 1.500,00 Euro |
| + Pflegegeld bei der Stufe 4 | 664,30 Euro |
| + Zuschuss Bundessozialamt | 550,00 Euro |
| Zwischensumme Einahmen pro Monat: | + 2.714,30 Euro |
| Honorar für 2 Personenbetreuerinen | 1.650,00 Euro |
| Sozialversicherung | 304,00 Euro |
| Fahrtkosten für Pflegepersonal | 360,00 Euro |
| Zwischensumme Ausgaben-24 pro Monat: | - 2314,00 Euro |
| Zwischensumme abzüglich Ausgaben: | + 400,30 Euro |
| Im Zuge des Lohnsteuerjahresausgleichs wird die gesamte Lohnsteuer gutgeschrieben. je Monat ca |
+ 150 Euro |
| Verbleibender Betrag pro Monat: | + 550,30 Euro |
Hinweis:
Oben angeführte Kosten der Betreuung und Finanzierung sind nur ein Beispiel um die Kostensituation transparent zu machen .
Der Beispiel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere halte ich mir einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben vor. Bitte kontaktieren Sie zur Prüfung der Anspruchsberechtigung (Pflegegeld) Ihren Arzt.
Stand: 09/2011
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